Allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
2) Vertrag/Vertragsleistungen
Die Präsentation der Leistungen insbesondere in Prospekten, Anzeigen und im Internet stellt noch kein bindendes Angebot von Thomas Hadorn Fotografie dar. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von Thomas Hadorn Fotografie oder mit Beginn der Vertragsausführung durch Thomas Hadorn Fotografie zustande. Thomas Hadorn Fotografie behält sich das Recht vor, Kundenaufträge im Einzelfall abzulehnen. Kundenaufträge können insbesondere abgelehnt werden, wenn die Bestellung von den von Thomas Hadorn Fotografie vorgegebenen Anforderungen abweicht, rechtswidrige Abbildungen als Ziel hat oder der Kunde als kreditunwürdig bekannt ist.
3) Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
4) Honorare
4.1 Es gilt das vereinbarte Honorar gemäss Auftragsbestätigung.
4.2 Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modell- und Visagistenhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.3 Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4.4 Sind Produktionstermine auf eine bestimmte Zeitdauer vereinbart, so werden zeitliche Überschreitungen, auch bedingt durch Wartezeiten etc. mit einem Stundensatz von CHF 200 berechnet.
5) Stornierung
Eine Stornierung oder Verschiebung vereinbarter Produktionstermine muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung binnen zwei Wochen vor Produktionsbeginn ist 50% des vereinbarten Honorars zu zahlen, bei Stornierung binnen 24 Stunden vor Produktionsbeginn ist das gesamte Honorar fällig.
6) Reklamationen
6.1 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung bzw. der technischen Beschaffenheit der Bilder gemacht, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung ausgeschlossen.
6.2 Reklamationen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungs- und vertragsgemäss zugegangen.
7) Urheberrechte / Nutzungsrechte
7.1 Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
7.2 Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck exklusive Verbreitung, ausser für private, nichtkommerzielle Zwecke, welche sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergeben. Ausschliessliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
7.3 Jede über Ziffer 7.2 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
7.4 Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus obliegt dem Kunden. Darin enthalten sind auch die Urheberrechte für Models und Gegenstände.
7.5 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
7.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7.7 Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Der Urhebervermerk ist in der Form „Foto: Thomas Hadorn Fotografie“ zu erstellen. Bei Veröffentlichung im Internet ist ein Link auf die Website des Fotografen (www.businessfotograf.biz) zu setzen.
7.8 Von jeder Veröffentlichung sind dem Fotografen zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Belegexemplare dürfen vom Fotografen für die Eigenwerbung verwendet werden.
7.9 Sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist, darf der Fotograf den Namen des Kunden als Referenz nennen und Referenzbilder für Eigenwerbung sowohl als Printmedium als auch online veröffentlichen.
8) Bildgestaltung
Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.
9) Haftung
9.1 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
9.2 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Die Haftung beschränkt sich auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
9.3 Thomas Hadorn Fotografie ist nicht verpflichtet Leistungen auszuführen, die einen Rechtsverstoss durch Thomas Hadorn Fotografie zur Folge haben. Thomas Hadorn Fotografie ist in solchen Fällen berechtigt die Leistung zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. Verstossen Inhalte der vom Kunden versendeten Dateien gegen strafrechtliche Vorschriften behält sich Thomas Hadorn Fotografie vor, Strafanzeige zu erstatten.
9.4 Mit Ablieferung der Bilddaten geht die Verantwortung für die weitere Archivierung auf den Auftraggeber über. Eine Archivierung beim Fotografen erfolgt nur, wenn ausdrücklich beauftragt und gesondert honoriert wird.
10) Vertragsstrafe, Schadensersatz
10.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
10.2 Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
10.3 Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
10.4 Durch die in Ziffer 8 vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
11) Schlussbestimmungen
11.1 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
11.2 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
11.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Affoltern am Albis, Schweiz. Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Thomas Hadorn Fotografie ist darüber hinaus berechtigt den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von Thomas Hadorn Fotografie auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüchen gleich welcher Art gilt ausschliesslich das schweizerische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts („Wiener Kaufrecht“ SR 0.222.122.3).